Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

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An einem Abend behandeln wir in einer zweieinhalbstündigen Unterrichtseinheit den Lehrstoff für die Prüfung zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) und üben den Umgang für die praktische Prüfung.
Im Kurspreis ist die Prüfungsanmeldung enthalten (exkl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühren) .

Der Kurs ist leider ausgebucht, wenn Sie sich anmelden setzen wir Sie auf die Warteliste.

Der Kurs beinhaltet eine Theorieeinheit zu einer Stunde und daran anschließend eine praktische Einweisung in die Seenotsignalmittel anhand von Blindmustern. Zu Ihrer Nachbereitung erhalten Sie unsere Kursunterlagen sowie einen Zugang zu unserem Online-Kursportal. Dort haben wir auch die amtlichen Prüfungsfragen eingepflegt. Die Gruppenstärke beträgt maximal 10 Teilnehmer. In den Pausen steht Ihnen unsere Teeküche mit kalten und warmen Getränken zur Verfügung.

Der Lehrstoff umfasst:

  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Seenotsignalmitteln
  • sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln
  • praktische Handhabung der Seenotsignalmittel (Fallschirmsignalrakte, Rauchdose, Handfackel, Rauchfackel, mehrschüssiger Signalgeber, Umgang mit Versagern)

Für die Teilnahme an dem Kurs benötigen Sie keine Vorkenntnisse.
Die Zulasung zur Prüfung ist nur möglich, wenn das 16. Lebensjahr spätestens am Tag der Prüfung vollendet ist und Sie im Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins sind.

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Für den Erwerb von Seenotsiganlmittel der Technischen Unterklasse T2 (z.B. rote Signalraketen, Fallschirmsignalrakete und bestimme Rauchsignale) ist nur  mit einem sprengstoffrechtlichen Fachkundenachweis (FKN) möglich. Weiterhin müssen die meisten Yachten gemäß der See-Sportbootverordnung mit diesen Seenotsignalen ausgerüstet sein. Der Vermieter darf diese Signalmittel aber nur fachkundigen Personen überlassen.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter-16 Jahre (Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Prüfung)
  • Besitz eines Sportbootführerscheins

 

Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbandes oder des Deutschen Segler - Verbandes abgenommen. Die Theorie- und Praxisprüfung muss zusammen am selben Tag abgelegt werden. In der Prüfung sind ausreichende Kentnisse:

  • im Umgang mit Seenotsignalmitteln und
  • Kentnisse über die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts

erforderlich.

Für die theoretische Prüfung muss einer von vier Fragebögen innerhalb von 30 Minuten bearbeitet werden. Der Fragebogen enthält insgesamt 15 Fragen die teils schriftlich, als auch als Multiple Choice Aufgabe gelöst werden müssen. Der Fragenkatalog beinhaltet 60 Fragen. Die Fragenkataloge des Deutschen Segeler - Verbandes und des Deutschen Motoryacht Verbandes weichen teilweise voneinader ab.

 

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen:

  • Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Rauchsignal (orange/Dose)
  • Signalgeber mit Magazin/Trommel (dieser Teil entfällt bei den Prüfungen des Deutsche Motoryacht Verbandes)
  • Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern

 

Für unsere Schüler übernehmen wir die Durchsicht der Unterlagen auf Vollständigkeit und die Anmeldung zum Wunschtermin. Hierfür benötigen wir:

  • den Antrag,
  • eine Kopie des Sportbootührerscheins,
  • die Prüfungsgebühr (DMYV Anzahlung: 10,00 €; DSV Gesamtprüfung: 19,26 €)

Die notwendigen Formulare erhalten Sie von uns mit Ihrer Auftragsbestätigung bzw. im Unterricht.

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