Blog | Segelschule Fürst

31.03.2021 - Neue Fristenreglung für die Sportbootführerscheinprüfungen

Der Deutsche Segler Verband teilt mit:

Wie mit unserer E-Mail vom 10. März 2021 angekündigt, wurden die bekannten Stichtagsregelungen (siehe VkBl. 2020 S. 331) bezüglich der Fristen für die verschiedenen Befähigungsnachweise aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebes für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile mit Erlass des BMVI vom 23. März 2021 neu festgelegt, wie folgt:

Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022

Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023

Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023

Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024

Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023

Im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass der vorgenannte Erlass zudem regelt, dass derzeit von Auslandsprüfungen abzusehen ist, wenn das Auswärtige Amt für das jeweilige Land oder Gebiet eine Reisewarnung ausgibt.

15.12.2020 - Die Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV stellen den Prüfungsbetrieb ein

Ab dem 16.12.2021 bis vorraussichtlich 10.01.2021 wurden alle Prüfungen für die amtlichen Sportbootführerscheine, die Funkzeugnisse und den Fachkundenachweis abgesagt.

18.05.2020 - Die Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV nehmen ab dem 18.05.20 wieder die Prüfungen auf

Der DSV teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in der Email von 19. März 2020 angekündigt, wurde nunmehr durch den Erlass des BMVI vom 15. Mai 2020 eine großzügige Karenzzeit zur Ablegung/Wiederholung der Prüfungen bzgl. der verschiedenen Befähigungsnachweise wie folgt festgelegt:

Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:

  • Sportbootführerschein bis zum 30. Juni 2021
  • Sportküstenschifferschein bis zum 30. Juni 2022
  • Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022 und Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
  • Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022

Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.

17.05.2020 - Es geht wieder los

Seit dem 11.05. sind die Häfen geöffnet. Wir haben diese Woche unsere Boote aus dem Winterlager an den See geholt und die Kielboote flott gemacht. Am Sonntag den 17.05.20 starten wir mit der Bootsvermietung.
Am 24.05.2020 geht es mit dem ersten Segelgrundkurs los. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen sind nur bestimmte Teilnehmerkonstellationen und kleine Gruppen möglich.

Ab dem 19.05.2020 beginnen wir wieder mit dem Theorieunterricht für die amtlichen Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in Bubenreuth und ab dem 22.05.2020 mit den praktischen Fahrstunden im Einzelunterricht in Nürnberg.

01.05.2020 - Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums wurde uns am 01.05. mit Wirkung zum 03.05. der Betrieb erneut bis zum 10.05. untersagt.

Wir sagen hiermit die in der Woche ab dem 03.05. beginnenden Kurse (Segelgrundkurs, SRC, SBF See, SBFBinnen Segel, SBF BInnen Motor und SKS) ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist. Die Planung eines Ersatztermins hängt von den Maßnahmen ab dem 10.05. ab.

Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst

27.04.2020 - Segelbootvermietung am Brombachsee

Wie in der Tagespresse zutreffend mitgeteilt wurde, ist das Vermieten von Sportgeräten, wozu neben Tretbooten Fahrrädern, Kite und Surfausrüstung auch Segelboote gehören dürften, laut Positivliste des Gesundheitsministeriums Bayern seit Montag wieder erlaubt.Ebenso sollen laut Informationen der Nürnberger Nachrichten nach Auskunft des Gesundheitsamtes Weißenburg Einzelkurse wieder möglich sein.

Gestern wurde uns zunächst vom Landratsamt Weißenburg für unsere Segelbootvermietung und für Einzelkurse die Erlaubnis mit der Maßgabe, dass sich an Bord nur Personen des gleichen Hausstandes befinden dürfen, bestätigt. Rund 5 Stunden später wurde uns vom Landratsamt WUG, aufgrund eines mittlerweile eingegangen Schreibens des Referats 65 – Schifffahrt und Häfen, Güterverkehr, Kfz-Zulassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, mitgeteilt, dass der Unterricht mit und Verleih von Segelbooten, die im Hafen liegen, verboten ist, da Häfen generell als Sportstätten geschlossen sind.

Auf eine Rückfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium welche baulichen Voraussetzungen als Hafen einzuordnen sind, haben wir noch keine Antwort erhalten. Sollten einzelne Stege auch als Hafen anzusehen sein, wäre eine Vermietung von Booten nur vom Ufer aus möglich. Da wir davon ausgehen, dass das zu Wasserbringen von Segel- und Tretbooten außerhalb des Hafens am Brombachsee nicht zulässig ist (BaySchO) und außerdem die Ufervegetation zerstört, handelt es sich bei der zunächst erfreulichen Meldung des bayerischen Gesundheitsministeriums bei genauerer Betrachtung für die Segel- und Tretbootvermietung am Brombachsee  um die ?Regelung des Nichts?.

Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Stand: 25.04.2020

20.04.2020 - Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums wurde uns am 16.04. mit heutiger Wirkung der Betrieb erneut bis zum 03.05. untersagt.

Wir sagen hiermit die bis einschließlich 03.05. stattfindenden Kurse ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist. Das war Angesichts der bisherigen Entwicklung der Pandemie sicherlich auch schon vorher absehbar. Aufgrund des Vorgehens des Bundes und der Länder ist uns eine vorausschauenderes Angebot leider nicht möglich. Das Risiko tragen selbstverständlich wir und stornieren auch diese bereits gebuchte Kurse kostenfrei. Wir bitten Sie weiterhin die von uns angebotenen Kurse zu buchen, so dass wir, sollte uns der Betrieb wieder erlaubt werden, mit der praktizierten Spontanität des Bundes und der Länder Schritt halten können. Sie erhalten für Ihre Buchung eine Buchungsbestätigung die unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit steht. Aufgrund eines weiteren Betriebsverbotes abgesagte Kurse werden wir ebenfalls wieder kostenfrei stornieren.

Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Stand: 20.04.2020

20.03.2020 - Hemmung der Fristen bei allen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen und dem Fachkundenachweis

„Wir haben vom DSV folgende Mitteilung erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fristen zum Erwerb der Sportbootbefähigungsnachweise, die im Zusammenhang mit der Wiederholung von Prüfungen und der Ablegung einzelner Prüfungsteile einzuhalten sind, sind mit dem Stichtag 13. März 2020 gehemmt. Somit laufen die jeweiligen Fristen nicht weiter.

Mit Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs (ggf. zuzüglich einer angemessenen Karenzzeit, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden kann), wird die Frist weiterlaufen. Wir werden dabei die Kapazitäten der Prüfungsausschüsse berücksichtigen und dafür sorgen, dass kein Bewerber unverschuldet unbillige Härten in Kauf nehmen muss.

Mit den besten Grüßen,

Hanna Steingröver

Öffentliche Auftragsverwaltung“

17.03.2020 - „Corona“ Virus – Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums und der Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg wurde uns heute der Betrieb zunächst bis zum 19.04. untersagt.

Wir sagen hiermit die bis einschließlich 19.04. stattfindenden Kurse ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist.
Dies bedauern wir außerordentlich. Aufgrund der Dynamik macht es derzeit keinen Sinn Ersatztermine zu vereinbaren, da der Termin unter Vorbehalt steht. Gebuchte Kurse werden von uns kostenfrei storniert. Wir hoffen von Ihnen eine neue Buchung für einen späteren Kurstermin zu erhalten, und Sie möglichst bald in einem unserer Kurse begrüßen zu dürfen.

Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst

16.03.2020 - „Corona“ Virus – Segeln lernen?

Wir wissen, dass Sie viele Fragen haben. Leider können wir Ihnen aufgrund der aktuellen Dynamik und der kurzfristigen Reaktionen des Staates diese nicht alle beantworten.

Sie wollen Segeln lernen und wir möchten es Ihnen beibringen!

Dieses gemeinsame Ziel möchten wir auch weiterhin mit Ihnen verfolgen und Sie an dieser Stelle  tagesaktuell auf dem Laufenden halten. Für weitere Fragen erreichen Sie uns wie gewohnt.

  • Die Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen und dem Fachkundenachweis wurden vom BMVI in Rücksprache mit dem DSV und DMYV bundesweit bis auf weiteres ausgesetzt. Wir informieren Sie, wenn die Prüfungsausschüsse Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
    Die von uns durchgeführten Prüfungen der VDS Segelscheine können bis auf weiteres abgenommen werden.
  • Nach derzeitigem Stand bieten wir unsere Kurse in Bubenreuth und Ramsberg weiterhin an. Hygiene versteht sich von selbst. Teilnehmer mit Infektionskrankheiten müssen wir ausschließen. Sollte ein behördliches Verbot ergehen oder die Gefährdungslage noch weiter ansteigen, können wir unser Angebot in Teilen oder Insgesamt zu Ihrer Sicherheit nicht mehr aufrecht erhalten.
  • Theoriekurse: In unseren großzügigen Schulungsräumen können wir bei Kleingruppen jedem Teilnehmer einen eigenen Arbeitsplatz mit 2m Entfernung zum Nachbarn zur Verfügung stellen.
  • Motorbootstunden: Bieten wir im Einzelunterricht an, solange die Häfen als Sportstätten nicht geschlossen werden.
  • Segelkurse am Brombachsee: Bieten wir weiterhin an, solange der Zweckverband Brombachsee als Pachtgeber die Nutzung nicht untrersagt und der Hafen Ramsberg als Sportstätte nicht geschlossen wird.
  • Segeltörns an der Ostsee: Bei einem Infektionsverlauf wie in China stehen die Chancen gut, dass die Segeltörns im September wie angeboten stattfinden. Für die Törns an der Ostsee im April möchten wir das Angebot solange wie möglich aufrecht erhalten, da jeder Teilnehmer seinen Urlaub bereits fest geplant hat. Nach derzeitigem Stand scheint eine Durchführung im Deutschen Hoheitsgebiet möglich. Evetuell auch in Dänemark, falls die Grenzschließung von Dänemark am 13.04. wieder aufgehoben wird. Das Anlaufen der Ostseeinseln ist derzeit nicht möglich, da diese für den Tourismus gesperrt wurden. Die Yachtcharter wurde heute von der Charterfirma bestätigt.. Weiterhin haben wir derezeit erfahren, dass z.B.der Stadthafen Flensburg, Langablligau, Gelting und Eckernförde geöffnet haben. Falls die deutschen Ostseehäfen für die Sportschifffahrt als Sportstätte gesperrt werden sollten, müssen wir die Törns leider absagen.
  • Falls Sie aufgrund von behördlich angeordneten Reiseverbot oder Quarantäne nicht am bereits gebuchten Kurs teilnehmen können, ist die Erbringung der Leistung nachträglich unmöglich geworden. Dies haben weder Sie noch wir zu vertreten, in diesem Fall sind natürlich keine Kursgebühren fällig.
  • Im Falle einer Erkrankung würde eine von Ihnen abgeschlosssene Reiserücktrittsversicherung einspringen.
  • Weiterhin bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung, auch in das nächste Jahr, an, falls Sie aufgrund der aktuellen Infektionsgefahr nicht am bereits gebuchten Kurs teilnehmen möchten.
  • Für alle anderen Problemstellungen finden wir im Gespräch sicherlich eine unbürokratische Lösung.


Bleiben Sie gesund!
Oliver Fürst & Yvonne Hiltel