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anerkannt vom
Deutschen
Segler -
Verband e.V.
Mitglied im
Verband
Deutscher Sport-
bootschulen e.V.
Mitglied in der
Arbeitsge-
meinschaft
Qualitätsaus-
bildung im Wassersport
anerkannt vom
Deutschen
Motoryacht -
Verband e.V.
Kooperationspartner der
Wassersport-
gemeinschaft
Altmühl- Brombachsee e.V.
Kooperationspartner des
1. Weißen-
burger Segel-
sportclub e.V.
Kooperationspartner des
Zweck-
verband
Brombachse
Der Deutsche Segler Verband teilt mit:
Wie mit unserer E-Mail vom 10. März 2021 angekündigt, wurden die bekannten Stichtagsregelungen (siehe VkBl. 2020 S. 331) bezüglich der Fristen für die verschiedenen Befähigungsnachweise aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebes für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile mit Erlass des BMVI vom 23. März 2021 neu festgelegt, wie folgt:
Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024
Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023
Im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass der vorgenannte Erlass zudem regelt, dass derzeit von Auslandsprüfungen abzusehen ist, wenn das Auswärtige Amt für das jeweilige Land oder Gebiet eine Reisewarnung ausgibt.
Ab dem 16.12.2021 bis vorraussichtlich 10.01.2021 wurden alle Prüfungen für die amtlichen Sportbootführerscheine, die Funkzeugnisse und den Fachkundenachweis abgesagt.
Der DSV teilt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der Email von 19. März 2020 angekündigt, wurde nunmehr durch den Erlass des BMVI vom 15. Mai 2020 eine großzügige Karenzzeit zur Ablegung/Wiederholung der Prüfungen bzgl. der verschiedenen Befähigungsnachweise wie folgt festgelegt:
Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.
Seit dem 11.05. sind die Häfen geöffnet. Wir haben diese Woche unsere Boote aus dem Winterlager an den See geholt und die Kielboote flott gemacht. Am Sonntag den 17.05.20 starten wir mit der Bootsvermietung.
Am 24.05.2020 geht es mit dem ersten Segelgrundkurs los. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen sind nur bestimmte Teilnehmerkonstellationen und kleine Gruppen möglich.
Ab dem 19.05.2020 beginnen wir wieder mit dem Theorieunterricht für die amtlichen Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in Bubenreuth und ab dem 22.05.2020 mit den praktischen Fahrstunden im Einzelunterricht in Nürnberg.
Wir sagen hiermit die in der Woche ab dem 03.05. beginnenden Kurse (Segelgrundkurs, SRC, SBF See, SBFBinnen Segel, SBF BInnen Motor und SKS) ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist. Die Planung eines Ersatztermins hängt von den Maßnahmen ab dem 10.05. ab.
Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Wie in der Tagespresse zutreffend mitgeteilt wurde, ist das Vermieten von Sportgeräten, wozu neben Tretbooten Fahrrädern, Kite und Surfausrüstung auch Segelboote gehören dürften, laut Positivliste des Gesundheitsministeriums Bayern seit Montag wieder erlaubt.Ebenso sollen laut Informationen der Nürnberger Nachrichten nach Auskunft des Gesundheitsamtes Weißenburg Einzelkurse wieder möglich sein.
Gestern wurde uns zunächst vom Landratsamt Weißenburg für unsere Segelbootvermietung und für Einzelkurse die Erlaubnis mit der Maßgabe, dass sich an Bord nur Personen des gleichen Hausstandes befinden dürfen, bestätigt. Rund 5 Stunden später wurde uns vom Landratsamt WUG, aufgrund eines mittlerweile eingegangen Schreibens des Referats 65 – Schifffahrt und Häfen, Güterverkehr, Kfz-Zulassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, mitgeteilt, dass der Unterricht mit und Verleih von Segelbooten, die im Hafen liegen, verboten ist, da Häfen generell als Sportstätten geschlossen sind.
Auf eine Rückfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium welche baulichen Voraussetzungen als Hafen einzuordnen sind, haben wir noch keine Antwort erhalten. Sollten einzelne Stege auch als Hafen anzusehen sein, wäre eine Vermietung von Booten nur vom Ufer aus möglich. Da wir davon ausgehen, dass das zu Wasserbringen von Segel- und Tretbooten außerhalb des Hafens am Brombachsee nicht zulässig ist (BaySchO) und außerdem die Ufervegetation zerstört, handelt es sich bei der zunächst erfreulichen Meldung des bayerischen Gesundheitsministeriums bei genauerer Betrachtung für die Segel- und Tretbootvermietung am Brombachsee um die ?Regelung des Nichts?.
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Stand: 25.04.2020
Wir sagen hiermit die bis einschließlich 03.05. stattfindenden Kurse ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist. Das war Angesichts der bisherigen Entwicklung der Pandemie sicherlich auch schon vorher absehbar. Aufgrund des Vorgehens des Bundes und der Länder ist uns eine vorausschauenderes Angebot leider nicht möglich. Das Risiko tragen selbstverständlich wir und stornieren auch diese bereits gebuchte Kurse kostenfrei. Wir bitten Sie weiterhin die von uns angebotenen Kurse zu buchen, so dass wir, sollte uns der Betrieb wieder erlaubt werden, mit der praktizierten Spontanität des Bundes und der Länder Schritt halten können. Sie erhalten für Ihre Buchung eine Buchungsbestätigung die unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit steht. Aufgrund eines weiteren Betriebsverbotes abgesagte Kurse werden wir ebenfalls wieder kostenfrei stornieren.
Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Stand: 20.04.2020
„Wir haben vom DSV folgende Mitteilung erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fristen zum Erwerb der Sportbootbefähigungsnachweise, die im Zusammenhang mit der Wiederholung von Prüfungen und der Ablegung einzelner Prüfungsteile einzuhalten sind, sind mit dem Stichtag 13. März 2020 gehemmt. Somit laufen die jeweiligen Fristen nicht weiter.
Mit Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs (ggf. zuzüglich einer angemessenen Karenzzeit, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden kann), wird die Frist weiterlaufen. Wir werden dabei die Kapazitäten der Prüfungsausschüsse berücksichtigen und dafür sorgen, dass kein Bewerber unverschuldet unbillige Härten in Kauf nehmen muss.
Mit den besten Grüßen,
Hanna Steingröver
Öffentliche Auftragsverwaltung“
Wir sagen hiermit die bis einschließlich 19.04. stattfindenden Kurse ab, da die Erbringung unserer Leistung nachträglich unmöglich geworden ist.
Dies bedauern wir außerordentlich. Aufgrund der Dynamik macht es derzeit keinen Sinn Ersatztermine zu vereinbaren, da der Termin unter Vorbehalt steht. Gebuchte Kurse werden von uns kostenfrei storniert. Wir hoffen von Ihnen eine neue Buchung für einen späteren Kurstermin zu erhalten, und Sie möglichst bald in einem unserer Kurse begrüßen zu dürfen.
Liebe Grüße
Yvonne Hiltel und Oliver Fürst
Wir wissen, dass Sie viele Fragen haben. Leider können wir Ihnen aufgrund der aktuellen Dynamik und der kurzfristigen Reaktionen des Staates diese nicht alle beantworten.
Dieses gemeinsame Ziel möchten wir auch weiterhin mit Ihnen verfolgen und Sie an dieser Stelle tagesaktuell auf dem Laufenden halten. Für weitere Fragen erreichen Sie uns wie gewohnt.
Bleiben Sie gesund!
Oliver Fürst & Yvonne Hiltel