Fachkundenachweis Seenotsignalmittel Segelschule Fürst/Seminare/Fachkundenachweis SeenotsignalmittelArtikelSegelschule Fürst/Seminare/Fachkundenachweis SeenotsignalmittelArtikel

Die Erwerbsberechtigung für Seenotsignalmittel (BAM-PT2)
Um ein Boot entsprechend den Empfehlungen der Wassersportverbände ausrüsten zu können, benötigen Sie für den Erwerb der nach dem Sprengstoffgesetz mit BAM-PT2 gekennzeichneten Seenotsignalmittel den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel  (FKN).
Deutsche Charteryachten müssen mit der erlaubnispflichtigen Fallschirm Signalraketen ausgerüstet sein, allerdings darf der Vermieter diese nur fachkundigen Personen überlassen.

Für die Verwendung im Seenotfall wird selbstverständlich keine Berechtigung vorausgesetzt. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen in aller Ruhe die Bedienung mit unseren Dummies (Blindmustern) einmal im "Trockenen" bei uns im Unterricht zu üben, da der Umgang mit Seenotsignalmitteln nicht ungefährlich ist.

Um zur FKN Prüfung zugelassen werden zu können, müssen Sie den Sportbootführerschein See oder Binnen besitzen und 16 Jahre alt sein.

Abendkurse Fachkundenachweis:

An den Kursorten Erlangen-Bubenreuth und Ramsberg am Großen Brombachsee bieten wir Abendkurse an. In dem Theorieunterricht besprechen wir die gesetzlichen Bestimmungen sowie die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln. Unser Hauptaugenmerk liegt auf einer praxisgerechten Darstellung der Inhalte. Im Anschluß üben wir die praktische Handhabung der Seenotsignalmittel (Fallschirmsignalrakte, Rauchdose, Handfackel, Rauchfackel, mehrschüssiger Signalgeber) und den Umgang mit Versagern.

Bei der Nachbereitung unterstützen wir Sie gerne per Mail oder Telefon und durch unser online Kursportal.