FAQ

Ich möchte eine Segel - Motoryacht auf dem Meer chartern. Welchen Schein benötige ich?

Auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen oder auf einem Schiff unter deutscher Flagge benötigen Sie ab 11,03 kw (15 PS) den Sportbootführerschein See. Dieser gilt auch im Ausland, allerdings kann es abweichende oder ergänzende Vorschriften geben.
Wichtig: Im Schadensfall kommt es unter Umständen darauf an, dass Sie ihre fachliche Eignung nachweisen können. Dies können Sie mit dem Sportbootführerschein See nur für einen Abstand bis zu 3 Seemeilen von der Basislinie. Wenn Sie weiter hinaus wollen, können Sie freiwillig die amtlichen Führerscheine: Sportküstenschifferschein (12 sm); Sportseeschifferschein (30 sm) und Sporthochseeschifferschein (weltweite Fahrt) ablegen.
 

Ich möchte ein Boot auf dem Meer chartern. Benötige ich ein Funkzeugnis?

Für Deutschland gilt, dass der Führer eines Fahrzeuges das Funkzeugnis für die jeweils eingebaute Funkanlage besitzen muss. Auf einer Charteryacht in den deutschen Hoheitsgewässern oder/und unter deutscher Flagge muss gemäß Seesportbootvermietungs-Verordnung ab 12 m Länge eine Funkanlage eingebaut sein. D.h. Sie können ein Großes Sportboot (>12m) mieten, dürfen aber als Schiffsführer ohne Funkzeugnis nicht losfahren. Da in der Regel nur UKW Funkanlagen eingebaut werden (abhängig vom Fahrtgebiet) reicht das Short Range Certificate vollkommen aus. Das SRC gilt auch im Ausland, dort kann es abweichende Regelungen geben (z.B. in Kroatien reicht es aus, wenn ein beliebiges Crewmitglied Inhaber des SRC ist).
Wichtig: Auch wenn ihr Boot laut Vorschrift keine Funkanlage benötigt handelt es sich doch um einen wichtigen Teil der Sicherheitsausrüstung. Das Fehlen der Funkanlage kann somit als Verstoß gegen die Seemännische Sorgfaltspflicht ausgelegt werden. Ebenso wenig hilft ihnen die Funkanlage, wenn Sie die Bedienung nicht beherrschen.